Abgrenzung Handwerk/Industrie/Handel

Die Frage der Zugehörigkeit einer gewerblichen Betätigung zu Handwerk, Industrie oder Handel beschäftigt die Kammer in ihrem Tagesgeschäft regelmäßig. Die Kammer ist in solchen Fällen bemüht, den Ratsuchenden eine auf den vorliegenden rechtlichen Bestimmungen objektive Auskunft zu erteilen. Während sich die Abgrenzung Handwerk zu Handel vergleichsweise einfach gestaltet, ist die Abgrenzung bei einem Gewerbebetrieb, der nebeneinander handwerklich und industriell fertigt, häufig viel schwieriger. Als wesentliche Abgrenzungskriterien sind z.B. die Betriebsgröße, der Maschineneinsatz, der persönliche Einsatz des Unternehmers, Einsatz von Fachkräften, die Arbeitsteilung sowie Merkmale der Fertigung und Auftragsgröße zu berücksichtigten. Bei Zweifelsfällen wird die Handwerkskammer gemeinsam mit Vertretern der Industrie- und Handelskammer die Abgrenzungsproblematik vor Ort klären müssen.


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Tel.: 0561 / 78 88 103
Fax: 0561 / 78 88 20103
E-Mail: Michael.Bourdon@hwk-kassel.de

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Tel.: 0561 / 78 88 104
Fax: 0561 / 78 88 20104
E-Mail: Michael.Meise@hwk-kassel.de

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Handwerks- und Gewerberecht
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