Gründercoaching Deutschland

Die Handwerkskammer Kassel ist Regionalpartner der KfW-Bankengruppe für das Gründercoaching Deutschland und Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

Das Programm unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Gründung bzw. Übernahme ist bereits erfogt und liegt zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück. Ihr Firmensitz und Geschäftsbetrieb ist in Deutschland.
Wenn Sie vor Ihrer Existenzgründung arbeitslos waren und Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben, erhalten Sie höhre Zuschüsse. Diese besondere Förderung können Sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragen.

Für den Zuschuss aus dem Programm Gründercoaching Deutschland geben Sie Ihre Daten in die dafür vorgesehene Antragsplattform im Internet ein. Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Antragsformular mit "De-minimis"-Erklärung übertragen, welches Sie anschließend ausdrucken können.

Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie mit einem persönlichen Kontaktgespräch.

Zum Antrag

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