Die Handwerkskammer Kassel ist Regionalpartner der KfW-Mittelstandsbank für das Gründercoaching Deutschland. Bei der Antragstellung unterstützt Sie die Handwerkskammer mit einem persönlichen Kontaktgespräch.
Der Beginn der selbständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten im Rahmen dieses Programms im ersten Jahr eine besondere Förderung, sofern sie einen Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder sonstige weitere Leistungen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten haben.
Der Existenzgründer erfasst die Antragsdaten über ide KfW-Antragsplattform online. Alle Daten, die über die Antragsplattform eingegeben werden, werden automatisch in ein PDF-Antragsformular übertragen und können anschließend ausgedruckt werden. Der vom Existenzgründer unterschriebene Antrag inklusive der "De-minimis"-Erklärung bildet die Grundlage für die Antragstellung.
Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind, gibt die Handwerkskammer eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars ab und reicht den Antrag an die KfW weiter.
© 2010 Handwerkskammer Kassel (Stand:08.07.2010)