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Betriebsübergabe

Genau wie ein Existenzgründer ein Unternehmenskonzept erstellt muss auch ein Eigentümer seine Nachfolge im Bedarfsfall regeln. Dabei sollten folgende Fragen rechtzeitig geklärt werden:

  • Wer soll den Betrieb übernehmen?
  • Wann soll der Betrieb übergeben werden?
  • Wie soll die Übergabe erfolgen (Verkauf, Schenkung, Pacht?)
  • Soll der Betrieb schrittweise übergeben werden?
  • Wie ist die wirtschaftliche Situation des Betriebes?

denn Betriebsübergabe muss ein Interessensausgleich sein,
dies bedeutet für den Übergeber:

  • einen anständigen Übergang seines Lebenswerkes und die Sicherung des Lebensunterhaltes zu erreichen
  • steuerliche Folgen zu klären
  • Erbregelung
  • Freistellung von Verpflichtungen bzw. Vermögenssicherung

für den Übernehmer:

  • fachliche und persönliche Voraussetzungen müssen gegeben sein
  • muss Belastungen aus der Übernahme verkraften können
  • die Familie muss mitziehen, Ehevertrag
  • die Finanzausstattung muss stimmen
  • evtl. muss die Fortführung des Namens sichergestellt werden
  • es muss eine geeignete Rechtsform gefunden werden

Haben Sie keinen Nachfolger für Ihren Betrieb - Sie können Ihren Betrieb in der Betriebsbörse "nexxt-change" anbieten.

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© 2010 Handwerkskammer Kassel (Stand:27.01.2010)

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