Betriebsübergabe
Genau wie ein Existenzgründer ein Unternehmenskonzept erstellt muss auch ein Eigentümer seine Nachfolge im Bedarfsfall regeln. Dabei sollten folgende Fragen rechtzeitig geklärt werden:
- Wer soll den Betrieb übernehmen?
- Wann soll der Betrieb übergeben werden?
- Wie soll die Übergabe erfolgen (Verkauf, Schenkung, Pacht?)
- Soll der Betrieb schrittweise übergeben werden?
- Wie ist die wirtschaftliche Situation des Betriebes?
denn Betriebsübergabe muss ein Interessensausgleich sein,
dies bedeutet für den Übergeber:
- einen anständigen Übergang seines Lebenswerkes und die Sicherung des Lebensunterhaltes zu erreichen
- steuerliche Folgen zu klären
- Erbregelung
- Freistellung von Verpflichtungen bzw. Vermögenssicherung
für den Übernehmer:
- fachliche und persönliche Voraussetzungen müssen gegeben sein
- muss Belastungen aus der Übernahme verkraften können
- die Familie muss mitziehen, Ehevertrag
- die Finanzausstattung muss stimmen
- evtl. muss die Fortführung des Namens sichergestellt werden
- es muss eine geeignete Rechtsform gefunden werden
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