Schlichtungsausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
Der Schlichtungsausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten entscheidet innerhalb einer Ausbildung über schwerwiegende, strittige Fragen wie zum Beispiel: Forderungen, Schadenersatz und Widerspruch gegen eine Kündigung.
Bei Streitigkeiten aus dem bestehenden Ausbildungsverhältnis heraus sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses ist vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes der Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten (Schlichtungsausschuss) anzurufen.
Dieser Ausschuss befindet sich bei der zuständigen Innung. Hier wird mit den Beteiligten ein Verfahren durchgeführt, das zu einem Schlichtungsspruch oder Vergleich führt. Der Spruch wird rechtskräftig, wenn keine Partei dagegen in Widerspruch geht. Bei fristgemäßem Widerspruch ist dann das Arbeitsgericht anzurufen.
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