Vom Europass Berufsbildung zum EUROPASS
Der Europass Mobilität - Mehr Transparenz in der europäischen Bildung
Der EUROPASS Berufsbildung wurde am 1. Januar 2000 als erstes europaweit einheitliches Dokument in der beruflichen Aus- und Weiterbildung geschaffen und gilt seither in 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Norwegen, Island und Lichtenstein.
Er wurde insbesondere von Berufsschülern, Auszubildenden, Studenten und Personen, die eine berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen genutzt, um Erfahrungen im Ausland zu sammeln und zu dokumentieren. Im Zeitraum 01.01.2000 - 31.12.2004 sind europaweit 100.000 Europässe Berufsbildung vergeben worden, 45.000 davon allein in Deutschland.
Seit 01.01.2006 ersetzt der EUROPASS MOBILITÄT den bisherigen Europass Berufsbildung.
Anders als der Europass Berufsbildung dokumentiert der EUROPASS Mobilität Lernerfahrungen jeder Art, jeden Niveaus, jeder Zielsetzung und jeder Person. Die Zielgruppe sind jetzt nicht mehr nur Jugendliche in der Aus- und Weiterbildung, sondern alle Bürgerinnen und Bürger der EU- und EWR-Staaten sowie den Beitrittsstaaten Bulgarien, Rumänien und Türkei. Kriterium ist, dass es sich um im Ausland absolvierte Lernaufenthalte, Praktika oder einzelne Abschnitte der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder des Studiums im Rahmen der EU-Programme handelt.
Eine Voraussetzung für seine Vergabe ist, dass der Lernaufenthalt eine Reihe von Qualitätskriterien erfüllt. Diese gewährleisten die hohe Aussagekraft des EUROPASS Mobilität. Sie liefern für Teilnehmer/Innen, Institutionen und Betrieb wichtige Informationen.
Im EUROPASS Mobilität werden Inhalte, Ziel und Dauer des konkreten Auslandsaufenthaltes vereinbart und von "offizieller" Seite bescheinigt.
Eine Reihe von Kriterien stellt die Qualität der aufgeführten Qualifikationen und Kompetenzen sicher. So werden die inhaltlichen Schwerpunkte des Auslandsaufenthaltes zwischen der Organisation, die die Passinhaber ins Ausland schickt, und der aufnehmenden Gastorganisation schriftlich vereinbart und dokumentiert. Dieses Dokument muss dem Nationalen Europass-Center (NEC) oder einer anderen Ausgabestelle im Herkunftsland vorgelegt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.europass-mobilitaet.de
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