Betriebspraktika
Merkblatt für Betriebe zur Durchführung von Betriebspraktika
1. Schülerpraktika
Betriebspraktika leisten einen wichtigen Beitrag zu einer besser vorbereiteten und be-gründeten Berufswahl Jugendlicher.
Mit der Aufnahme eines Schülers im Rahmen eines Schulpraktikums ist der Betrieb ver-antwortlich für dessen Beaufsichtigung und Betreuung. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte intern eine Kontaktperson benannt werden, die den Praktikanten über die Unfall-verhütungsvorschriften sowie über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren informiert.
Diese Unterweisung sollte der Praktikant durch Unterschrift bestätigen.
Der für die Praktika im Betrieb verantwortliche Mitarbei
- führt den Schüler in die betriebliche Arbeitswelt ein
- steht dem Praktikanten für alle Fragen zur Verfügung
- wacht darüber, dass der Schüler nicht mit Arbeiten beschäftigt wird, die seine Kräfte übersteigen und die nach den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Jugendliche verboten sind
- achtet auf die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- achtet darauf, dass der Praktikant keine Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge in Betrieb setzt oder lenkt, denn diese Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Schüler dürfen als Praktikant kein Entgelt erhalten.
Für alle Praktikanten gilt eine Unfallversicherung über die Schule bei der Landesunfall-versicherung. Der Praktikant ist gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht bei der Sparkassenversicherung versichert. Nicht versichert sind Schäden, die mutwillig verur-sacht wurden. Hier haftet der Praktikant selbst.
Arbeitsunfälle sind unverzüglich der Schule mitzuteilen.
Kontaktperson für den Betrieb ist der zuständige Lehrer des Schülers, wichtig ist es, zugehörige Namen und Telefonnummern im Betrieb zu hinterlegen.
2. Zusätzliche Praktika
Zusätzliche Schülerpraktika in den Ferien oder in der Freizeit können auch offiziell über die Schule laufen:
Der Schüler meldet der Schule den Praktikumswunsch zur Berufsfindung und bittet um die Benennung eines Lehrers, der die Betreuung übernimmt und mit Unterschrift bestätigt.
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