Die Berufsschule

Wegweiser für Ausbildungsbetriebe

Anfang September beginnt in diesem Jahr das neue Ausbildungsjahr. Es ergeben sich Fragen besonders für die neu ausbildenden Betriebe. Hilfestellung und Informationen geben die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Der Artikel gibt Ihnen einführende Hinweise.

Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen? Melden Sie Ihren Lehrling bei der zuständigen Berufsschule an. Informieren Sie Ihren künftigen Lehrling über den Standort der Schule und über die Organisation des Unterrichts.
Wird der Unterricht wöchentlich oder in Blockform erteilt?
Wenn der Berufsschulunterricht in Blockform mit auswärtiger Unterbringung verbunden ist, kann der Auszubildende einen Zuschuss beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf, Robert-Koch-Str. 17, 35037 Marburg beantragen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung.

Der Lehrling ist für die Teilnahme an dem Berufsschulunterricht freizustellen. Ein Jugendlicher darf bei einer Unterrichtszeit von mehr als fünf Unterrichtsstunden an diesem Schultag nicht mehr beschäftigt werden, dies gilt allerdings nur für einen Tag in der Woche, nicht für einen zweiten Berufsschul-Wechseltag. Für den volljährigen Auszubildenden gilt, dass er für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen ist, d.h. wenn sich Zeiten der betrieblichen Ausbildung mit den Zeiten des Besuchs der Berufsschule überschneiden, so ist er für diese Zeit freizustellen. Dies betrifft auch die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Berufsschulbesuch entstehen (Fahrtkosten/Unterbringung) gehen zu Lasten des Lehrlings, allerdings ist gegen eine finanzielle Hilfe von betrieblicher Seite nichts einzuwenden.
Haben Sie noch fragen?
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Kassel helfen Ihnen gern weiter

Ansprechpartner

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Ausbildungsberatung
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Tel. 0561 7888-137
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Tel. 0561 7888-134
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