Der Berufsausbildungsvertrag
Wegweiser für Ausbildungsbetriebe
Sie möchten ausbilden und haben sich für einen Bewerber entschieden? Nun müssen Sie mit Ihrem zukünftigen Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Der Ausbildungsvertrag muss unverzüglich, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden schriftlich abgeschlossen werden. Hat der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss der gesetzliche Vertreter zustimmen. Im Ausbildungsvertrag müssen Mindestangaben enthalten sein:
- Gliederung und Ziel der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit dem Sinn und Zweck einer Berufsausbildung in Widerspruch stehen oder zu Ungunsten des Auszubildenden von den Vorschriften des Berufsbildungsgesetztes abweichen.
Reichen Sie den ausgefüllten Vertrag in dreifacher Ausfertigung umgehend bei der Handwerkskammer ein, damit er in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden kann. Die Eintragung kostet pro Berufsausbildungsvertrag 30,00 EUR. Wird der Vertrag während der Probezeit von einem der Vertragspartner aufgelöst ist die Löschung kostenlos und die 30,00 EUR für die Eintragung wird zurück erstattet.
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