Ausbildungsberechtigung

Wer darf ausbilden?

I. Zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A HWO)

  1. Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk
  2. Ingenieurprüfung oder
    Abschluss einer technischen Hochschule oder
    Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung (jeweils im einschlägigen Schwerpunkt)
  3. Ausübungsberechtigung / Ausnahmebewilligung   

Für die Ausbildungsberechtigung nach Pos. I.2. und I.3. ist zusätzlich jeweils erforderlich

  • Teil IV der Meisterprüfung oder
  • Ablegung der Ausbildereignungsprüfung oder
  • Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Handwerkskammer


II. Zulassungsfreie Handwerke (Anlage B1 HWO) / handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B2 HWO) / BBiG-Berufe
Voraussetzungen für die fachliche Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen

  1. Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk
  2. Bestandene Gesellen- bzw. Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung und eine angemessene Zeit der Berufspraxis
  3. Ingenieurprüfung oder
    Abschluss einer technischen Hochschule oder
    Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung (jeweils in einem einschlägigen Schwerpunkt) und jeweils eine angemessene Zeit der Berufspraxis
  4. andere anerkannte Prüfung und eine angemessene Zeit der Berufspraxis

    Für die Ausbildungsberechtigung nach Position II. 2., II.3. und II.4. müssen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vorhanden sein. Der Nachweis durch eine Prüfung ist bis zum 31.07.2008 nicht erforderlich.
  5. Besteht keine der Voraussetzung aus II.1. bis II.5. muss die Zuerkennung der fachlichen Eignung bei der Handwerkskammer beantragt werden.

Ansprechpartner:

Monika Herentin
Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Gruppe der Gewerbe für Körperpflege sowie des Nahrungsmittelhandwerks
Sonstige: Buchbinder, Drucker, Fotografen, Fotomedienlaboranten, Fotolaboranten, Goldschmiede, Uhrmacher, Glasbläser, Glas- und Porzellanmaler, Keramiker, Siebdrucker
Innendienst: Mittwoch u. Freitag 8.30 – 15.30 Uhr
Telefon: 0561 / 78 88 137
E-Mail: Monika.Herentin@hwk-kassel.de

Michael Lochow
Gruppe der Metallhandwerke und Fahrzeugberufe
Innendienst: Montag und Freitag 8.30 – 15.30 Uhr
Telefon: 0561 / 7888 134
E-Mail: Michael.Lochow@hwk-kassel.de

Stefan Schweiker
Gruppe der Metall-, Elektro- und Installationsberufe
Sonstige: Schilder- und Lichtreklamehersteller
Innendienst Dienstag und Freitag 8.30– 15.30 Uhr
Telefon: 0561/ 78 88 174
E-Mail: Stefan.Schweiker@hwk-kassel.de

Andreas Schönebeck
Gruppe der Gewerbe für Gesundheitspflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe
Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe
Gruppe der Holzgewerbe
Sonstige: Schornsteinfeger, Holz- und Bautenschützer, Glaser, Geigenbauer, Holzblasinstrumentenmacher, Orgel- und Harmoniumbauer
Innendienst: Donnerstag und Freitag 8.30-15.30 Uhr
Telefon: 0561 / 7888 173
E-Mail: Andreas.Schoenebeck@hwk-kassel.de

Ansprechpartner

Bild von Monika Herentin

Ausbildungsberatung
Monika Herentin

Tel. 0561 7888-137
E-Mail

Bild von Michael Lochow

Ausbildungsberatung
Michael Lochow

Tel. 0561 7888-134
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Bild von Andreas Schönebeck

Ausbildungsberatung
Andreas Schönebeck

Tel. 0561 7888-173
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Bild von Stefan Schweiker

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Stefan Schweiker

Tel. 0561 7888-174
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