Internationale Kompetenzen stärken

Auslandsaufenthalte für Auszubildende

Mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ist es Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Teil der Berufsausbildungszeit im Ausland zu absolvieren.

Bis zu einem Viertel der Regelausbidlungszeit kann im Ausland durchgeführt werden. Auslandsaufenthalte können insbesondere internationale Kompetenzen fördern, die mittlerweile nicht nur von Führungskräften sondern auch von Fachkräften gefragt sind.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat zur Unterstützung der Nutzung dieser Möglichkeit eine Handreichung zur Organisation von Auslandsaufenthalten für Auszubildende erarbeitet.

Betriebe, Bildungseinrichtungen und andere Partner können sich darin über die Vorteile von Auslandsaufenthalten, Formen, Fördermöglichkeiten und weitere organisatorische Fragen informieren.

Die Handreichung enthält auch eine Checkliste für die Organisation eines Auslandsaufenthaltes sowie ein Muster des EUROPASS MOBILIÄT.
Sie können die Handreichung abrufen auf der Internetseite des BDA unter

www.bda-online.de

Ansprechpartner:
Cornelia Albert
Tel.: 0561/78 88 133
Fax: 0561/78 88 20133
E-Mail: Cornelia.Albert@hwk-kassel.de

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