Neuer Ausbildungsberuf Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk

Der Ausbildungsberuf Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk ist auf der Grundlage der Handwerksordnung neu geordnet worden.
Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 31 vom 27. Juni 2011 veröffentlicht und tritt am 1. August 2011 in Kraft. Die bisherigen Ausbildungsverordnungen über die Ausbildungen zum Sticker/zur Stickerin, zum Stricker/zur Strickerin und zum Weber/zur Weberin treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Die Ausbildung in dem neuen Beruf Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk dauert 3 Jahre und gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der 6 Fachrichtungen:

  • Filzen
  • Klöppeln
  • Posamentieren
  • Sticken
  • Stricken und
  • Weben.

Weiterhin wurde die Zusatzqualifikation "Paramentik" in die Ausbildungsordnung aufgenommen. Sie ermöglicht es den Auszubildenden während der regulären Ausbildungszeit diese spezifischen Ausbildungsinhalte zu erlernen und darüber eine gesondere Prüfung abzulegen.

 

Ansprechpartner

Bild von Monika Herentin

Ausbildungsberatung
Monika Herentin

Tel. 0561 7888-137
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