Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin

Mit der fünften Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen vom 14. Februar 2011 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I Nr. 7 vom 25. Februar 2011 die Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher/in aufgehoben. Die Verordnung ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

Gleichzeitig mit der Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher/in wurde der Ausbildungsrahmenplan der Berufsausbildung zum Sattler/zur Sattlerin in der Anlage (zu§ 5) dahingehend geändert, dass die Qualifikation „Leder dehnen“ speziell für die Handschuhfertigung zusätzlich aufgenommen und Vermittlungszeiten angepasst wurden.
Alle anderen Qualifikationen zur Handschuhfertigung sind bereits sowohl in den gemeinsamen Qualifikationen als auch in der Fachrichtung Feintäschnerei enthalten. 
Auszubildende, die das Handschuhmacherhandwerk erlernen möchten, können in dem Ausbildungsberuf Sattler/in mit der Fachrichtung Feintäschnerei ab dem 1. August 2011 ausgebildet werden.

Aufgrund dieser Änderungen wurde die Berufsausbildungsverordnung zum Sattler/zur Sattlerin angepasst. Die Änderungsverordnung ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I Nr. 7 vom 25. Februar 2011 veröffentlicht worden.

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