Neue Verordnung über die Berufsausbildung zur Buchbinderin / zum Buchbinder

Die bisherige Ausbildungsordnung zum Buchbinder / zur Buchbinderin wurde auf der Rechtsgrundlage der Handwerksordnung (HwO) für das Handwerk und gleichzeitig auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die industriell ausgerichteten Betriebe erlassen.
Im Rahmen einer Untersuchung des Bundesverbandes Druck und Medien (BVDM) wurde festgestellt, dass die industrielle Entwicklung der Tätigkeiten in der Printmedienverarbeitung und die ursprünglichen handwerklichen Tätigkeiten eines Buchbinders kaum noch Berührungspunkte haben. Die Tätigkeit eines Buchbinders wird in der Öffentlichkeit in erster Linie mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden, die Weiterentwicklung im industriellen Bereich spiegelt sich darin nicht wieder. 

Aus diesem Grund wurde die bisherige, auf doppelter Rechtsgrundlage erlassene Verordnung zur Ausbildung zum Buchbinder/-in getrennt und in zwei verschiedene Neuordnungsverfahren überführt. Speziell für das Handwerk wurde die Einzel- und Sonderfertigung in den Mittelpunkt gestellt, für die Industrie wurden Fertigungstechniken und Prozessorientierung hervorgehoben.

Somit können künftig zwei Ausbildungsberufe angeboten werden:

• Buchbinder/Buchbinderin (Rechtsgrundlage HwO)
• Medientechnologe Druckverarbeitung/Medientechnologin Druckverarbeitung (Rechtsgrundlage BBiG)

Die Ausbildung zum Buchbinder/zur Buchbinderin ist nach Pflicht- und Wahlqualifikationen strukturiert. Sie schließt ab mit einer konventionellen Prüfung, die sich in Zwischen- und Gesellenprüfung unterteilt. In der Gesellenprüfung werden die Wahlqualifikationen berücksichtigt.

Ansprechpartner

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Ausbildungsberatung
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