Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Keramiker / zur Keramikerin
Im Bundesgesetzblatt Nr. 57, Teil I, vom 22. November 2010 wurde die erste Verodnung zur Änderung der Berufsausbildungsverordnung zum Keramiker / zur Keramikerin veröffentlicht.
Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf den § 7 Absatz 5 der Verordnung über die Beruasausbildung zum Keramiker / zur Keramikerin vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1177) und betreffen den Prüfungsbereich "Herstellen von keramischen Roherzeugnissen".
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