Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker / zur Feinwerkmechanikerin

Der Ausbildungsberuf „Feinwerkmechaniker/ Feinwerkmechanikerin" ist auf der Grundlage der Handwerksordnung neu geordnet worden und tritt am 1. August 2010 in Kraft.
Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 36, S. 888 vom 14. Juli 2010 veröffentlicht. Gleichzeitig tritt die bisherige Berufsausbildungsverordnung zum Feinwerkmechaniker/-in vom 25.07.2008 außer Kraft.

Durch die Neuordnung wird der Beruf Feinwerkmechaniker/in um die Fachrichtung Zerspanungstechnik ergänzt.

 

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