Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/ zur Technischen Modellbauerin
Der neue Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer / Technische Modellbauerin ist auf der Grundlage der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden und tritt zum 1. August 2009 in Kraft. Die Eröffentlichung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 4. Juni 2009 erfolgt.
Der handwerkliche Beruf Modellbauer und der industrielle Beruf Modellbaumechaniker wurden zu dem gemeinsamen Beruf Technischer Modellbauer/ Technische Modellbauerin zusammengeführt.
Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre. Die Prüfung wird als gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung durchgeführt. Die Berufsausbildung kann in drei Fachrichtungen erfolgen:
- Gießerei
- Karosserie und Produktion
- Anschauung
Weiter Informationen erteilt die Ausbildungsberatung unter 0561/7888 134, -137,- 173, -174.
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