Neue Verordnung für die Ausbildung zum Keramiker/ zur Keramikerin
Der Ausbildungsberuf Keramiker/ Keramikerin ist auf der Grundlage der Handwerksordnung neu geordnet worden und tritt zum 1. August 2009 in Kraft. Die Veröffentlichung ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 4. Juni 2009 erfolgt.
Der Ausbildungsberuf Keramiker/ Keramikerin gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in sechs Wahlqualifikationen, von denen in der Ausbildung zwei gewählt werden müssen.
Weitere Informationen erteilt die Ausbildungsberatung
unter 0561/7888 134, -137, -173, -174.
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