Neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen/ zur Fotografin
Am 1. August 2009 tritt eine neue Verordnung für die Ausbildung zum Fotografen / zur Fotografin in Kraft. Die Ausbildungsverordnung ist auf der Grundlage der Handwerksordnung erlassen und am 18. Mai 2009 im Bundesgesetzblatt I (S. 1051) veröffentlicht worden.
Der Ausbildungsberuf Fotograf / Fotografin gliedert sich nach der neuen Verordnung in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einem der Schwerpunkte:
- Porträtfotografie
- Produktfotografie
- Industrie- und Architekturfotografie
- Wissenschaftfotografie
Die Ausbildung dauert wie bisher 3 Jahre. Weitere Informationen erteilt die Ausbildungsberatung unter 0561/7888 137.
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