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Neue Verordnungen über die Berufsausbildung in Berufen des Handwerks
Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und Umschulung. Seit 2003 sind umfangreiche neue und neu geordnete Ausbildungsverordnungen in Kraft getreten.

Neu geordnete und modernisierte Ausbildungsberufe in 2010

Neu geordnete und modernisierte Ausbildungsberufe in 2009

Gestreckte Gesellenprüfung

Für die folgenden Ausbildungsberufe des Handwerks werden gestreckte Gesellenprüfungen durchgeführt:

  • Elektroniker/in
  • Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
  • Feinwerkmechaniker/in
  • Friseur/in
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik
  • Mechatroniker/in für Kältetechnik
  • Metallbauer/in
  • Systemelektroniker/in
  • Technischer Modellbauer/in 
  • Zweiradmechanker/in

Ein Merkblatt zur gestreckten Gesellenprüfung kann hier abgerufen werden.

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