Antragsverfahren

Zur Bearbeitung eines Antrags auf Anerkennung / Gleichstellung nach dem Bundesvertriebenengesetz sind folgende Unterlagen bei der

                Handwerkskammer Kassel
                Cornelia Albert
                Scheidemannplatz 2
                34117 Kassel

einzureichen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular mit formloser Erklärung, dass bei keiner anderen Stelle und in keinem anderen Bundland ein Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung desselben Zeugnisses gestellt worden ist
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Flüchtlingsausweis bzw. Bescheinigung über Spätaussiedlereigenschaft (Bundesvertriebenenausweis)
  • Zeugnisse/Diplome im Original
  • Deutsche Übersetzung der Zeugnisse/Diplome im Original
  • Arbeitsbuch im Original
  • Deutsche Übersetzung des Arbeitsbuches im Original

Wir bitten um Übersendung der Originalunterlagen.
Die Übersetzungen müssen von einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und vereidigten Übersetzer vorgenommen werden. Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrags vorgenommen werden. Im Fall einer Gleichstellung gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz ergeht an den Antragsteller entsprechender Bescheid. Der Bescheid ist gebührenpflichtig.

Weitere Auskünfte bezüglich der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse erhalten Sie unter der Telefonnummer 0561/7888 133.

Ansprechpartner

Sekretariat Berufsbildung
Cornelia Albert

Tel. 0561 7888-132
Fax 0561 7888-176
E-Mail

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