Gesetz zur besseren Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen
Das Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen tritt am 1. April 2012 in Kraft.
Es ist auf alle Personen anwendbar, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, im Inland eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen
(§ 2).
Antragsteller erhalten durch das Gesetz die Möglichkeit, ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einer deutschen Referenzqualifikation vergleichen zu lassen und somit auf dem hiesigen Arbeitsmarkt eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Arbeitsstelle zu finden. Die Bewertung der ausländischen Qualifikation erfolgt durch die für den deutschen Referenzberuf zuständige Stelle und ist kostenpflichtig.
Stimmen Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeit im Wesentlichen mit der deutschen Referenzqualifikation überein, erhält der Antragsteller eine Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Besteht keine vollle Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und der deutschen Referenzqualifikation, werden die übereinstimmenden Ausbildungsinhalte und die wesentlichen Unterschiede ermittelt. Ergibt der Vergleich, dass wesentliche Teile der ausländischen Ausbildung mit dem Ausbildungsinhalt der deutschen Referenzqualifikation vergleichbar sind, erhält der Antragsteller einen Bescheid über eine Teilgleichwertigkeit.
Bei fehlender Übereinstimmung wird ein ablehnenden Bescheid ausgesprochen.
Die Handwerkskammern sind in ihrem jeweiligen Kammerbezirk zuständig für Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen beruflichen Bildung. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung über die anfallenden Gebühren.
Informationen und Downloads:
Liste der einzureichenden Unterlagen
Antragsformular (das Formular können Sie anfordern unter 0561/7888 132)
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