Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

Die Handwerkskammern sind für die Anerkennungen aller im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen zuständig, soweit es sich dabei um handwerkliche und handwerksähnliche Gewerbe nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) handelt.

Antragsverfahren zur Gleichstellung von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen können aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen gestellt werden. Im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens werden u.a. die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungszeit mit einer deutschen Referenzausbildung verglichen. Das Ergebnis des Gleichstellungsverfahrens wird dem Antragsteller durch einen Bescheid mitgeteilt.

Ansprechpartner

Sekretariat Berufsbildung
Cornelia Albert

Tel. 0561 7888-132
Fax 0561 7888-176
E-Mail

    Informationen zu ausländischen Qualifikationen

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