Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
Die Handwerkskammern sind für die Anerkennungen aller im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen zuständig, soweit es sich dabei um handwerkliche und handwerksähnliche Gewerbe nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) handelt.
Antragsverfahren zur Gleichstellung von im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlüssen können aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen gestellt werden. Im Rahmen des Gleichstellungsverfahrens werden u.a. die Ausbildungsinhalte und die Ausbildungszeit mit einer deutschen Referenzausbildung verglichen. Das Ergebnis des Gleichstellungsverfahrens wird dem Antragsteller durch einen Bescheid mitgeteilt.
Aktuell bestehende Rechtsgrundlagen
BQFG
Gesetz zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Anerkennungsgesetz
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen (§1). Es tritt im Frühjahr 2012 in Kraft und gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise (§2 Absatz 1) und ist auf alle Personen anwendbar, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, im Inland eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen (§ 2 Absatz 2).
BVFG
Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Berufsabschlüssen anerkannter Spätaussiedler
Bundesvertriebenengesetz
Wer einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung / einen Bundesvertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 Bundesvertriebenengesetz beantragen. Damit ein ein solcher Ausbildungsabschluss als gleichwertig anerkannt werden kann, muss er in allen Facetten (funktionale, formale und materielle Gleichwertigkeit) mit dem jeweiligen deutschen Bildungsabschluss vergleichbar sein.
Rechtsverordnungen
Zwischenstaatliche Abkommen mit Österreich und Frankreich
Bilaterale Abkommen
Rechtsverordnungen über die Gleichwertigkeit von Berufsabschlussprüfungen sowie Fortbildungen und handwerklichen Meisterprüfungen mit deutschen Zeugnissen / Abschlüssen.
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