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10.05.2010

Fördermöglichkeiten für die berufliche Erstausbildung 2010

 

Ausbildungskostenzuschuss

Für die Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen stehen vom Land Hessen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung.
Die Programme 1-4 beziehen sich auf eine Erstausbildung für Jugendliche unter 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hessen. Die Auszubildenden dürfen mit dem/der Antragssteller/in bzw. Gesellschafter/in nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein. 

1.  Ausbildungsstellen-Existenzgründer-Programm

 

Inhaberinnen und Inhaber von neu gegründeten bzw. übernommenen kleinen, mittleren und großen Unternehmen des Handwerks sind antragsberechtigt. Im Programmjahr oder in den vier vorausgegangenen Kalenderjahren muss die Neugründung bzw. Unternehmensübernahme erfolgt sein. Der/die Betriebsinhaber/in darf jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre vor der aktuellen Existenzgründung keine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausgeübt haben. Sind Betriebsinhaber/innen mehrere Personen, so müssen die oben aufgeführten Voraussetzungen für alle Beteiligten (Teilhaber/innen und Gesellschafter/innen) vorliegen - gegebenenfalls auch für alle Gesellschafter/innen einer beteiligten Gesellschaft.
Anträge sind über das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel zu stellen. Der Antrag muss bis zum 15.11.2010 dort eingegangen sein.
Ansprechpartnerin:
Frau Sabine Fischer, Tel.: 0561/106-3424; Fax: 0561/106-1662
E-Mail: sabine.fischer@rpks.hessen.de

2. Förderung von Auszubildenden aus insolventen Betrieben

Jugendliche, die aufgrund der Insolvenz, der teilweise Stilllegung oder Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebes ihren Ausbildungsplatz verloren haben und für die Restausbildung nicht in neue betriebliche Ausbildungsverhältnisse vermittelt werden können, soll die Fortsetzung bzw. Beendigung der Ausbildung in einer außer- oder überbetrieblichen Bildungseinrichtung ermöglicht werden.
Anträge sind über das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Übernahme der Auszubildenden beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein.
Ansprechpartner:
Herr Dirk Marschall, Tel.: 0561/106-3422; Fax: 0561/106-1662
E-Mail: dirk.marschall@rp-kassel.de

3.  Altbewerber/innenprogramm

Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Jugendliche, die eine im Vorjahr oder früher begonnene Ausbildung nach der Probezeit abgebrochen haben und diese nun in einem anderen Ausbildungsbetrieb fortsetzen oder neu beginnen.
Anträge sind über das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel zu stellen. Der Förderantrag muss bis zum 15.11.2010 beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Hannelore Schrammel, Tel.: 0561/106-3416; Fax: 0561/106-1662
E-Mail: hannelore.schrammel@rpks.hessen.de
Frau Petra Jung, Tel.: 0561/106-3414; Fax: 0561/106-1662
E-Mail: petra.jung@rpks.hessen.de

4. Ausbildungskostenzuschüsse (AKZ)

Gefördert werden Berufsausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen mit Lern- und Leistungsproblemen. Der durchschnittliche Ausbildungsplatzbestand der beiden vorangegangenen Jahre (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) muss im Ausbildungsbetrieb in Antragsjahr aufrecht erhalten werden. Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden sind innerhalb des letzten Jahres vor dem Ausbildungsbeginn von der Schule abgegangen. Ein Hauptschulabschluss oder Sonderschulabschluss ist nicht Voraussetzung für eine Förderung. Die für den Auszubildenden zuständige Agentur für Arbeit muss Art und Umfang der Lern- bzw. Leistungsbeeinträchtigung des Auszubildenden feststellen und die Unbedenklichkeit der Wahl des beabsichtigten Ausbildungsganges bestätigen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind schriftlich über die für die Ausbildungsvermittlung zuständige Stelle mit dem dort erhältlichen Antragsformular bis spätestens 20.11. des jeweiligen Förderjahres an das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel zu richten.
Ansprechpartner:
Frau Sabine Fischer, Tel.: 0561/1063424; Fax: 0561/ 106-1662
E-Mail: sabinde.fischer@rpks.hessen.de

Für die Programme 1 - 3 können Sie Informationen, Antragsformulare und Richtlinien auch über die Handwerkskammer Kassel, Scheidemannplatz 2, 34117 Kassel erhalten.
Ansprechpartnerin:
Frau Inken Aulenbacher, Tel.: 0561/7888-135; Fax: 0561/7888-176
E-Mail: inken.aulenbacher@hwk-kassel.de

 

Programm der Bundesagentur für Arbeit
- Bundesprogramm -

Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für Unternehmen, die zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für förderungsbedürftige junge Menschen schaffen. Ein Ausbildungsplatz ist zusätzlich, wenn bei Ausbildungsbeginn die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse im Betrieb höher ist als im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Bei der Übernahme eines Auszubildenden aus einem insolventen Betrieb in eine fortführende Ausbildung kann das Kriterium der Zusätzlichkeit entfallen.
Arbeitgeber, die einen Jugendlichen ohne Schulabschluss, mit einem Sonderschul- oder Hauptschulabschluss einstellen, können einen Ausbildungsbonus bekommen. Der/die Bewerber/in muss sich seit mindestens einem Jahr oder länger vergeblich um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. Auch bei der Einstellung von lernbeeinträchtigten ode sozial benachteiligten Jugendlichen. Voraussetzung ist hier, dass diese im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben.
Betriebe, die Auszubildenden übernehmen, die durch Insolvenz, Schließung oder Stilllegung ihres Betriebes den Ausbildungsplatz verloren haben, können mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden.
Schließt ein Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag mit einem Jugendlichen ab, der sich bereits seit einem Jahr oder länger um eine Lehrstelle bemüht hat und über einen mittleren Schulabschluss verfügt, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit, ob der Bonus gezahlt wird. Diese Regelung gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits seit mehr als zwei Jahren auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind.

Der Bonus kann für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse gezahlt werden, die bis zum 31. Dezember 2010 beginnen. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor dem vereinbarten Ausbildungsbeginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden muss. 

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