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15.07.2010

Abschluss- und Gesellenprüfungen Winter 2010/2011

Es werden folgende maßgebende Termine und Zeiträume festgelegt:

1. Anmeldetermine

1.1. Der Antrag auf Zulassung zur

  • Gesellenprüfung
  • Gesellenprüfung Teil 1 bei gestreckter Prüfung
  • Gesellenprüfung Teil 2 bei gestreckter Prüfung
  • Abschlussprüfung ist bis zum

                    15. Oktober 2010

bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen.
Die Anmeldung (Antrag auf Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung) erfolgt durch den Auzubildenden/Lehrling mit Zustimmung des Betriebes.

1.2. Anträge von Lehrlingen / Auszubildenden auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung sind bereits bis zum 15.09.2010 bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen.

1.3. Zulassungsanträge, die nach den Anmeldefristen eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

1.4. Die Zulassung zur Gesellenprüfung / Gesellenprüfung Teil 2 bei gestreckter Prüfung / Abschlussprüfung können beantragen

  • Lehrlinge / Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem Ausbildungsvertrag bis 31. März 2011 endet. Lehrlinge / Auszubildende haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.
  • Lehrlinge / Auszubildende, die ihre Prüfung vorzeitig ablegen wollen (gesondertes Antragsverfahren und Schlusstermin ist zu beachten).
  • Prüfungswiederholer
  • Prüfungsbewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen aufgrund beruflicher Tätigkeit oder als Absolvent schulischer oder sonstiger Bildungsgänge nach §§ 10 und 11 der Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsordnung erfüllen.

1.5. Die Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 1 bei gestreckter Prüfung ist zu beantragen von Lehrlingen, die die nach der einschlägigen Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt haben.

2. Maßgebender Prüfungszeitraum

Die Prüfungen Winter 2010/2011 sind von den Prüfungsausschüssen in dem Zeitraum 1. November 2010 – 31. Januar 2011 an einzelnen festzulegenden Prüfungstagen abzunehmen.
Anmeldevordrucke (Anträge auf Zulassung zur Prüfung) sind bei den Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse erhältlich.

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