Wo steht das? Wenn Sie es wissen wollen, schauen Sie einfach selbst bei dem entsprechenden Gesetzestext bzw. der entsprechenden Vorschrift nach:
Ausbildereignungs-Verordnung vom 21. Januar 2009 (AEVO)
Ausbildung und Beruf
Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Information
Berufsbildungsgesetz Stand 23. März 2005 (BBiG) - Textfassung
Bundesurlaubsgesetz vom 8. Januar 1963 (BUrlG)
Empfehlung des Hauptaussschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung - Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen nach § 66 BBiG und § 42m HwO für behinderte Menschen vom 20. Juni 2006
Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung - Empfehlung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit / zur Teilzeitberufsausbildung (§ 8 BBiG/ § 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG/ § 37 Abs. 1 HwO)
Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung vom 1. März 2008
Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung vom 1. März 2008
Fortbildungsprüfungsordnung (HwO) vom 1.8.2009
Fortbildungsprüfungsordnung (BBiG) vom 1.8.2009
Handwerksordnung (HwO)
Hessisches Schulgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung vom 10. August 2006
Richtlinie für die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden Schulen vom 01.02.2005
Merkblatt zum Betriebspraktikum von Schülerinnen und Schülern aus 2005
© 2010 Handwerkskammer Kassel (Stand:27.01.2010)